Negative Bewertung löschen – Reputationsrecht

Negative Bewertung löschen - Reputationsrecht

Bewertungen sind das Aushängeschild Ihres Unternehmens und damit ein wesentlicher Bestandteil Ihrer Unternehmensreputation. Anhand von Erfahrungsberichten anderer vermitteln Bewertungen Ihren potentiellen Kunden einen ersten Eindruck über Ihr Unternehmen.

Dementsprechend hoch ist deren Relevanz im Rahmen der Neukundengewinnung. Mangels persönlicher Erfahrungen sind Bewertungen für potentielle Kunden oftmals das einzige Mittel zur Bestimmung von Seriosität, Professionalität und Qualität Ihres Unternehmens.

Umso ärgerlicher ist es, wenn Sie eine rechtswidrige negative Bewertung erhalten.

Sie suchen anwaltliche Unterstützung?

Negative Bewertungen sind in vielen Fällen juristisch angreifbar und müssen nicht von Ihnen hingenommen werden.

Gerne beraten wir Sie individuell zu den Erfolgsaussichten und helfen Ihnen bei der Löschung einer Bewertung sowie der Wiederherstellung Ihrer Unternehmensreputation.

Der Ablauf: Schritt für Schritt

  1. Kostenlose Erstberatung zu den Erfolgsaussichten und dem weiteren Vorgehen: Zur kurzfristigen Vereinbarung eines Erstberatungstermins können Sie sich gerne per E-Mail, Kontaktformular oder direkt per Telefon (0711 – 25 25 23 40) an uns wenden.
  2. Anwaltliches Schreiben verfassen und Löschantrag stellen: Wir verfassen ein anwaltliches Schreiben und fordern darin den Plattformbetreiber juristisch begründet zur Löschung der jeweiligen Bewertung auf.
  3. Stellungnahme bei Rückfragen: Sofern im Prüfverfahren des Plattformbetreibers von diesem Rückfragen gestellt werden, beziehen wir hierzu Stellung.

Welche Kosten kommen für die anwaltliche Tätigkeit auf Sie zu?

  • Ohne Rechtsschutzversicherung – Pauschal 189 € zzgl. MwSt. für das Verfassen des Löschantrags und die anwaltliche Stellungnahme bei Rückfragen des Plattformbetreibers im Rahmen des Prüfverfahrens.
  • Mit Rechtsschutzversicherung: Sie haben eine Unternehmensrechtsschutzversicherung? In vielen Fällen werden die gesetzlichen Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit von dieser getragen. Die Anfrage zum Erhalt einer Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir gerne für Sie.

Sie brauchen rechtliche Beratung?

Rufen Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung gerne an oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Was, wenn der Plattformbetreiber die Bewertung nicht löscht?

Rechtswidrige Bewertungen werden von den Plattformbetreibern oftmals auf das erste anwaltliche Schreiben hin gelöscht.

Sollte das Prüfverfahren negativ ausfallen, können ggf. weitere Schritte eingeleitet werden, insbesondere gerichtliche Maßnahmen gegen den Plattformbetreiber oder die unmittelbare Inanspruchnahme des Bewertenden.

Dies geschieht jedoch selbstverständlich erst nach vorheriger Absprache mit Ihnen und nachdem wir Sie über die in Ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsmöglichkeiten und den damit einhergehenden Chancen, Risiken und Kosten aufgeklärt haben.