Unsicherheit im Softwarerecht? Wir schaffen Klarheit.
Softwareprojekte und -services bergen enorme Chancen, aber auch rechtliche Herausforderungen und Fallstricke.
Wir stehen Ihnen zur Seite, analysieren Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Risiken minimieren, Pflichten erfüllen und Chancen optimal nutzen können.
Softwarerecht ist unsere Leidenschaft. Wir kennen die Branche, wir kennen die Herausforderungen und wir kennen die Lösungen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unsere effizienten Prozesse für eine Rechtsberatung, die praxisgerechte Ergebnisse liefert.
In welchen Phasen wir Sie optimal unterstützen…
1. In der
Vorbereitungsphase
– die „Setup-Phase“
In der Vorbereitungsphase erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen rechtliche Rahmenbedingungen & Prozesse für Ihre Softwareprojekte & -services.
Das erfolgt nach einem klaren Beratungsprozess, der u.a. beinhaltet:
- Feststellung des (rechtlichen) IST-Zustandes Ihrer Softwareprojekte/-services
- Definition eines SOLL-Zustandes
- Umsetzung des SOLL-Zustandes, d.h. state-of-the-art wird z.B. ein …
2. In der
Anbahnungsphase
– Verhandlung von
IT-Verträgen
In der Verhandlungsphase unterstützen wir Sie end-2-end von der Anbahnung bis zum Abschluss Ihres Software-Projektvertrages (z.B. Softwareentwicklungsvertrag) oder Softwareservicevertrages (z.B. SaaS AGB, Professional Service AGB etc.). Alternativ auch punktuell zu einzelnen Vertragsklauseln oder Einwendungen sowie (falls gewünscht) als starker Partner im Hintergrund Ihrer Vertragsverhandlungen (“Ghost Negotiation”).
Durch unseren interdisziplinären Hintergrund und unsere jahrelange Erfahrung in der Verhandlung von Softwareverträgen, sind uns die meisten Einwendungen der Verhandlungspartner bekannt. Dies ermöglicht es uns, schnell auf Einwendungen zu reagieren und oftmals eine für beide Seiten überzeugende und interessengerechte Lösung durchzusetzen.
Wir verhandeln für Sie auf deutsch und englisch.
3. In der
„aktiven Phase„
– Umsetzung oder Bereitstellung
Während der Umsetzung von Softwareprojekten (z.B. Softwareentwicklung) oder der Bereitstellung von Softwareservices (z.B. SaaS, IT-Training, IT-Consulting) stehen wir Ihnen bei softwarerechtlichen Fragestellungen zur Seite.
Mitunter bieten wir auch Workshops zu immer wiederkehrenden, typischen Fragen unserer Mandaten im Softwarerecht an.
Mehr Klarheit & Kontrolle über die Risiken, Pflichten und Chancen Ihrer Softwareprojekte/-services…
…durch einen
klaren Beratungsprozess
- Feststellung des (rechtlichen) IST-Zustandes Ihrer Softwareprojekte/-services
- Definition eines SOLL-Zustandes
- Umsetzung des SOLL-Zustandes, d.h. state-of-the-art wird z.B. ein Softwareprojektvertrag erarbeitet, der zu Ihrer IT-Projektorganisation passt & die rechtliche Grundlage Ihrer künftigen Geschäftsbeziehungen bildet
- Ausarbeitung von Dokumenten, welche Sie dabei unterstützen, den Softwarevertrag in laufen Geschäftsbeziehungen auch tatsächlich „zu leben“ (z.B. durch Checklisten)
- Ausarbeitung sonstiger Dokumente & Verträge, die für Ihre konkreten Softwareprojekte/-services relevant sind (z.B. Geheimhaltungsvereinbarungen)
- Unterstützung bei sonstigen softwarerechtlichen Fragen
- Bei Bedarf Schulung einzelner Teams/Personen, welche regelmäßig mit den erstellten Softwareverträgen und sonstigen Dokumenten arbeiten (z.B. Sales, Einkauf, Product Owner etc.)