Klare Ausrichtung

Softwareprojekte & -services

Unsicherheit im Softwarerecht? Wir schaffen Klarheit.

Softwareprojekte und -services bergen enorme Chancen, aber auch rechtliche Herausforderungen und Fallstricke. 

Wir stehen Ihnen zur Seite, analysieren Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Risiken minimieren, Pflichten erfüllen und Chancen optimal nutzen können.

Softwarerecht ist unsere Leidenschaft. Wir kennen die Branche, wir kennen die Herausforderungen und wir kennen die Lösungen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unsere effizienten Prozesse für eine Rechtsberatung, die praxisgerechte Ergebnisse liefert.

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In welchen Phasen wir Sie optimal unterstützen…

1. In der
Vorbereitungsphase
– die „Setup-Phase“

In der Vorbereitungsphase erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen rechtliche Rahmenbedingungen & Prozesse für Ihre Softwareprojekte & -services.

Das erfolgt nach einem klaren Beratungsprozess, der u.a. beinhaltet:

  • Feststellung des (rechtlichen) IST-Zustandes Ihrer Softwareprojekte/-services
  • Definition eines SOLL-Zustandes
  • Umsetzung des SOLL-Zustandes, d.h. state-of-the-art wird z.B. ein …

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2. In der
Anbahnungsphase
– Verhandlung von
IT-Verträgen

In der Verhandlungsphase unterstützen wir Sie end-2-end von der Anbahnung bis zum Abschluss Ihres Software-Projektvertrages (z.B. Softwareentwicklungsvertrag) oder Softwareservicevertrages (z.B. SaaS AGB, Professional Service AGB etc.). Alternativ auch punktuell zu einzelnen Vertragsklauseln oder Einwendungen sowie (falls gewünscht) als starker Partner im Hintergrund Ihrer Vertragsverhandlungen (“Ghost Negotiation”).

Durch unseren interdisziplinären Hintergrund und unsere jahrelange Erfahrung in der Verhandlung von Softwareverträgen, sind uns die meisten Einwendungen der Verhandlungspartner bekannt. Dies ermöglicht es uns, schnell auf Einwendungen zu reagieren und oftmals eine für beide Seiten überzeugende und interessengerechte Lösung durchzusetzen.

Wir verhandeln für Sie auf deutsch und englisch.

3. In der
„aktiven Phase
 – Umsetzung oder Bereitstellung

Während der Umsetzung von Softwareprojekten (z.B. Softwareentwicklung) oder der Bereitstellung von Softwareservices (z.B. SaaS, IT-Training, IT-Consulting) stehen wir Ihnen bei softwarerechtlichen Fragestellungen zur Seite.

Mitunter bieten wir auch Workshops zu immer wiederkehrenden, typischen Fragen unserer Mandaten im Softwarerecht an. 

Mehr Klarheit & Kontrolle über die Risiken, Pflichten und Chancen Ihrer Softwareprojekte/-services…

…durch einen
klaren Beratungsprozess

  • Feststellung des (rechtlichen) IST-Zustandes Ihrer Softwareprojekte/-services
  • Definition eines SOLL-Zustandes
  • Umsetzung des SOLL-Zustandes, d.h. state-of-the-art wird z.B. ein Softwareprojektvertrag erarbeitet, der zu Ihrer IT-Projektorganisation passt & die rechtliche Grundlage Ihrer künftigen Geschäftsbeziehungen bildet
  • Ausarbeitung von Dokumenten, welche Sie dabei unterstützen, den Softwarevertrag in laufen Geschäftsbeziehungen auch tatsächlich „zu leben“ (z.B. durch Checklisten)
  • Ausarbeitung sonstiger Dokumente & Verträge, die für Ihre konkreten Softwareprojekte/-services relevant sind (z.B. Geheimhaltungsvereinbarungen)
  • Unterstützung bei sonstigen softwarerechtlichen Fragen
  • Bei Bedarf Schulung einzelner Teams/Personen, welche regelmäßig mit den erstellten Softwareverträgen und sonstigen Dokumenten arbeiten (z.B. Sales, Einkauf, Product Owner etc.)

Der Gründer

Tobias C. Hetzel
Rechtsanwalt & Informatiker
Tobias Hetzel - Rechtsanwalt für Softwarerecht
Vita

Werdegang

  • Medieninformatiker, Rechtsanwalt & Gründer der IT Kanzlei Hetzel
  • Legal Counsel & Teil des Expert-Teams für IT-Recht in der Konzernrechtsabteilung eines führenden deutschen Technologiekonzerns
  • Manager für Legal Tech & Innovation in einem börsennotierten Mobilitätsunternehmen
  • Legal Counsel & Syndikusrechtsanwalt im IT-Recht in der Konzernrechtsabteilung eines deutschen Automobilherstellers (DAX-40-Unternehmen)
    Fokusthemen: Rechtliche Beratung, Koordination und Vertretung großer IT-Projekte im internationalen Kontext sowie konzernweite Beratung und Vertragsgestaltung im Softwareurheberrecht.
  • Zweites Staatsexamen: Referendariat am Oberlandesgericht Stuttgart
  • Co-Founder & CTO der myFoodMap UG in Stuttgart/Darmstadt
    Was war myFoodMap? myFoodMap war eine App (iOS, Android, Web) für Menschen mit (multiplen) Nahrungsmittelunverträglichkeiten, um diesen Orientierung und Sicherheit beim Einkauf und Restaurantbesuch zu geben. Förderung und Finanzierung des Start-ups u.a. durch die European Space Agency (ESA) sowie den europäischen Fonds für regionale Entwicklung.
  • Erstes Staatsexamen: Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität in Tübingen
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fraunhofer Institut IAO in Stuttgart
    Fokusthemen: Entwicklung diverser Mobile/Web Apps sowie Forschung und Publikation im Bereich Künstliche Intelligenz und Data Mining
  • Bachelor of Science (BSc): Studium der Medieninformatik / Computer Science and Media an der HdM in Stuttgart
    Schwerpunkte: Künstliche Intelligenz, Data Mining, Big Data, Datenbanken
    Bachelor Thesis am Fraunhofer Institut IAO: “Entwicklung eines generischen Informationsextraktionssystems mit statistischen Analyse- und Prognosemöglichkeiten”
  • App-Entwickler & Inhaber, eBit Stuttgart
    App-Entwicklung für kleine und mittelständische Unternehmen (KUM) im Großraum Stuttgart

Kontakt

info@kanzlei-hetzel.de (bevorzugt) - 0711 / 25 25 23 40 - Ulmer Str. 331, D-70327 Stuttgart

Bitte zuerst lesen: Auf Grund der hohen Nachfrage kann ich aktuell nur vereinzelt neue Mandate annehmen, insbesondere wenn belegte Mandantenplätze frei werden. Bitte schreiben Sie mir daher bevorzugt eine E-Mail mit einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegens, damit ich den Umfang des Mandats vorab abschätzen kann. Ich werde mich daraufhin zeitnah bei Ihnen zurückmelden. Vielen Dank!

Hinweis:Die Kanzlei ist bis zum 24.10. geschlossen.