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Kategorie: News

IT-Recht, News, Rechtsprechung

Zum Umfang der von „YouTube“ geschuldeten Auskunft über Benutzer

Der u. a. für Urheberrechtssachen zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Betreiber einer Videoplattform keine E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen ihrer Nutzer herausgeben müssen, die urheberrechtlich geschützte Inhalte widerrechtlich auf die Plattform hochgeladen haben.

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