Negative Google Bewertungen löschen – Reputationsrecht

Tag für Tag werden unzählige Bewertungen auf Google und anderen Plattformen abgegeben. Diese sind nicht mehr wegzudenken und sowohl für die suchenden User, als auch für Sie als Unternehmen von großer Bedeutung. Jedoch gibt es leider auch eine Vielzahl an Bewertungen, die unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten oder aber die Grenze einer zulässigen Meinungsäußerung überschreiten. Zu denken ist insbesondere an sog. Fake-Bewertungen von nur scheinbaren Kunden/Patienten etc., ausschließlich diffamierende Bewertungen ohne Sachbezug oder strafbare Äußerungen (z.B. Beleidigungen, üble Nachreden oder Verleumdungen).

Derartige Bewertungen sind rechtswidrig und für keinen der Beteiligten hilfreich. Für Sie als Unternehmen können diese sogar zu großen wirtschaftlichen Einbußen führen.

Die gute Nachricht: Negative Google Bewertungen sind vor diesem Hintergrund in vielen Fällen juristisch angreifbar und müssen nicht von Ihnen geduldet werden.

Gerne helfen wir Ihnen: Schritt für Schritt

Wir prüfen für Sie die gegenständliche Bewertung, beraten Sie individuell hinsichtliche der Erfolgsaussichten und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihres Löschbegehrens. Der Ablauf ist dabei wie folgt:

  1. Kostenlose Ersteinschätzung: Wir beraten Sie kostenlos zu den Erfolgsaussichten Ihres Löschbegehrens. Zur kurzfristigen Vereinbarung einer Ersteinschätzung können Sie sich gerne per E-Mail, Kontaktformular oder direkt per Telefon (0711 – 25 25 23 40) an uns wenden. Bitte teilen Sie uns auch die gegenständliche Bewertung mit (URL und/oder Screenshot genügt).
  2. Anwaltliches Schreiben und Löschantrag: Wir verfassen ein anwaltliches Schreiben und fordern darin Google juristisch begründet zur Löschung der jeweiligen Bewertung auf.
  3. Stellungnahme bei Rückfragen: Sofern im Rahmen des Prüfverfahrens von Google Rückfragen gestellt werden, beziehen wir hierzu Stellung.

Sie brauchen rechtliche Beratung?

Rufen Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung gerne an oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Welche Kosten kommen für die anwaltliche Tätigkeit auf Sie zu?

  • Ohne Rechtsschutzversicherung – Pauschal 179 € zzgl. MwSt. für das Verfassen des Löschantrags und die anwaltliche Stellungnahme bei Rückfragen des Plattformbetreibers im Rahmen des Prüfverfahrens.
  • Mit Rechtsschutzversicherung: Sie haben eine Unternehmensrechtsschutzversicherung? In vielen Fällen werden die gesetzlichen Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit von dieser getragen. Die Anfrage zum Erhalt einer Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir gerne für Sie.

Was, wenn Google die Bewertung nicht löscht?

Rechtswidrige Bewertungen werden von Google oftmals auf das erste anwaltliche Schreiben hin gelöscht.

Sollte das Prüfverfahren von Google negativ ausfallen, können ggf. weitere Schritte eingeleitet werden, insbesondere gerichtliche Maßnahmen gegen Google oder die unmittelbare Inanspruchnahme des Bewertenden.

Dies geschieht jedoch selbstverständlich erst nach vorheriger Absprache mit Ihnen und nachdem wir Sie über die in Ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsmöglichkeiten und den damit einhergehenden Chancen, Risiken und Kosten aufgeklärt haben.