Die EU Kommission hat am 12.11.20 u.a. als Reaktion auf das Schrems-II-Urteil des EuGH einen Entwurf über neue Standardvertragsklauseln für den Datentransfer in Drittstaaten, d.h. Länder außerhalb der EU, auf englisch veröffentlicht ("Commission Implementing Decision on standard contractual clauses for the transfer of personal data to third countries"). Die Standardvertragsklausel sollen - wie bisher auch - eine Möglichkeit bieten, die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer zu legitimieren.
Auf den ersten Blick fällt insbesondere der modulare Aufbau der neuen Standardvertragsklauseln auf. Künftig sollen die Standardvertragsklauseln vier Module bieten – für jeden Fall/jedes Szenario das passende Modul:
MODULE ONE: Transfer controller to controller
MODULE TWO: Transfer controller to processor
MODULE THREE: Transfer processor to processor
MODULE FOUR: Transfer processor to controller
Erfreulich ist, dass im Gegensatz zu den aktuellen Standardvertragsklauseln auch jene Fälle abgedeckt sind, in denen nicht bereits der Auftragnehmer/Auftragsverarbeiter in einem Drittstaat sitzt, sondern erst dessen Subunternehmer. Zur Abdeckung dieses Szenarios sind aktuell noch umständliche Direktabschlüsse zwischen dem Auftraggeber und Subunternehmer des Auftragnehmers erforderlich.
Die neuen Standardvertragsklauseln sehen ferner auch die Pflicht zur Information des Vertragspartners für den Fall des staatlichen Zugriffs auf personenbezogenen Daten vor. Jedenfalls soweit dies rechtlich zulässig ist. Zudem muss der Vertragspartner unter gewissen Umständen mit rechtlichen Mitteln gegen einen solchen staatlichen Zugriff vorgehen.
Wie bisher auch sollen die Regelungen der Standardvertragsklauseln von den Vertragsparteien ergänzt, nicht aber abgeändert werden können.
Der Entwurf der EU Kommission kann hier eingesehen werden. Rückmeldungen sind im Rahmen eines Konsultationsverfahrens bis zum 10.12.20 möglich.
Weitere Informationen passend zu diesem Thema: Informationen zum Schrems-II-Urteil und dessen Auswirkungen für Unternehmen, die personenbezogene Daten in ein Drittland wie die USA übertragen (möchten), können hier nachgelesen werden.
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